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Notariat

Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamts- und Notariatsreform wurden die staatlichen Notariate zum 1. Januar 2018 aufgelöst.

Beurkundungen werden ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen.

Die Notarsuche der Bundesnotarkammer können Sie über www.notar.de und dort über den Menüpunkt "Notarsuche" aufrufen.



Grundbuchamt

Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamtsreform wurde die Führung der Grundbücher in Baden-Württemberg bis zum 1. Januar 2018 schrittweise auf 13 Amtsgerichte übertragen.

Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen bereits fünf von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Der Standort Mannheim folgte 2014.

Im württembergischen Landesteil wurden die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen schrittweise ab 2015 eröffnet-

Das zuständige Grundbuchamt können Sie unter www.notar.de und dort über den Menüpunkt „Grundbuchamtssuche“ ausfindig machen.

 

 

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