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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 - 11:30 Uhr besetzt. Einzahlungen können nur während dieser Zeit vorgenommen werden.

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